Preise

Das erste Gespräch und die Festlegung des individuellen Angebotsumfanges sind für Sie kostenlos. Anhand dieser Information erstelle ich Ihnen eine verbindliche Offerte.

Diese Preise gelten nur innerhalb der Schweiz. Preise im Eurobereich fragen Sie bitte separat an.

Feng Shui Unternehmens-Beratungen

Je nach Absprache sind folgende Preisgestaltungen möglich:
Entweder wird die Feng Shui Beratung nach Aufwand berechnet. Der Stundensatz beläuft sich auf CHF 150.00. Oder die Beratung findet auf Grundlage der zu beurteilenden Fläche statt: CHF 20.00 /m2 Fläche (mind. CHF 1’000.00 )
Feng Shui im Privatbereich

Je nach Absprache sind folgende Preisgestaltungen möglich:
Entweder wird die Feng Shui Beratung nach Aufwand berechnet. Der Stundensatz beläuft sich auf CHF 125.00. Oder die Beratung findet auf Grundlage der zu beurteilenden Fläche statt: CHF 10.00 /m2 Fläche (mind. CHF 500.00 )
Geo- und Elektrobiologie Analyse

Die geo- und elektrobiologische Untersuchungen wird mit 450.00 CHF/ Schlafplatz berechnet. Bei Grundstücksuntersuchungen werden mit CHF 10.00/m2 verrechnet.
Garten Feng Shui

Garten Feng Shui für Grundstücke nach Vereinbarung
Licht und Farbgestaltung

Licht und Farbgestaltung nach Vereinbarung
Architekturleistungen

Die Honorarkosten für Architekturleistungen werden aufgrund der sogenannten «honorarberechtigten Bausumme» berechnet. Diese umfasst sämtliche Kosten, die durch den Bau der Liegenschaft anfallen. Nicht dazu gehören das Grundstück, die Honorare für den Architekten und die anderen Planer sowie die Nebenkosten. Das Architektenhonorar beträgt je nach Art und Größe des Projektes zwischen 10-20% der Baukosten.
Bei vielen Projekten offeriere ich pro Stufe ein Pauschalhonorar. Dieses basiert auf dem Honorar nach Bausumme (siehe unten). Da diese Variante nicht baukostenabhängig ist, erhöht dies Ihre Planungssicherheit.
Das Honorar nach Bausumme wird gemäß den Berechnungs-Formeln der SIA-Norm 102 (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) berechnet. Diese beinhalten Koeffizienten, die der SIA jährlich veröffentlicht. Weiter enthält diese Berechnung gemeinsam definierte Korrekturfaktoren und einen bürospezifischen, durchschnittlichen Stundensatz.
Diese Honorar nach Aufwand kommt häufig bei einzelnen Planerstellungsarbeiten zur Anwendung. Dabei wird die effektive Leistung in Stunden in Rechnung gestellt. Die verwendeten Geräte wie Computer und Vermessungsgeräte werden, nicht separat in Rechnung gestellt, sondern sind im Stundensatz enthalten.

Folgende Nebenkosten sind gemäß SIA 102 Ordnung in den Honoraren nach den verschiedenen Tarifen nicht enthalten und werden daher zusätzlich in Rechnung gestellt:

  • Sämtliche Fremdleistungen, d. h. sämtliche Ingenieure, Spezialplaner, Vermesser und Innenarchitekten.
  • Fotokopien, Plots und Ausdrucke
  • Präsentationsmodelle und auf dem Computer erstellte Präsentationsdarstellungen (Visualisierungen)
  • Fotografische Arbeiten
  • Erwerb von Plan- und weiteren Unterlagen
  • Erstellen von Plänen von bestehenden Bauten